Dienstag, 10. Januar 2012

Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Pünktlich zum Jahreswechsel wollen oder müssen viele Shopbetreiber den umsatzsteuerlichen Status des Kleinunternehmers nach §19 UStG. aufgeben und wechseln zur Regelbesteuerung.

In diesem Beitrag geht es darum, wie man sein Rechnungsdruck Konto so konfiguriert, dass ab dem 1.1. Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen wird.

Umsatzsteuersätze prüfen
Zuerst muss sichergestellt sein, dass die richtigen Umsatzsteuersätze konfiguriert sind. Viele Benutzer haben die Sätze auf 0% geändert, obwohl das eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Die Einstellung findet sich auf der Seite Einstellungen - Einstellungen für die Umsatzsteuer. Dort müssen die beiden Werte für den normalen und den ermäßigten Umsatzsteuersatz für das eigene Land eingetragen werden:


Waren hier falsche Werte eingetragen, wurden diese beim Anlegen der Bestellungen in die Bestelldatensätze kopiert und müssen nachträglich korrigiert werden. Falls das auf dich zutrifft, wende dich bitte über die Kontaktfunktion oder per EMail an uns.

Umsatzsteuer beim Bestellungsimport aktivieren
Für jeden verbundenen Shop sollte auf der Seite Einstellungen - Shops & Layouts die Einstellung Umsatzsteuer und Umsatzsteuersatz angepasst werden (Normaler Ausweis der Umsatzsteuer). Dann werden beim Import bereits die richtigen Werte in die Bestellung geschrieben:


Bereits importierte Bestellungen anpassen
Alle vor der Änderung importierten oder von Hand angelegten Bestellungen stehen jetzt noch auf dem Modus Kleinunternehmerregelung. Sollte es viele Bestellungen betreffen, wende dich an uns, um alle Bestellungen auf einmal umzustellen. Einzelne Bestellungen können über die Funktion Bestellung bearbeiten von Hand von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung umgestellt werden. Dazu gibt es eine Auswahlliste mit dem Titel Umsatzsteuer:

Danach sollte dem Rechnungsdrucken mit Umsatzsteuer nichts mehr im Wege stehen ;) Änderungen am Layout sind nicht notwendig.


1 Kommentar:

  1. Genau, und man sollte auch nicht vergessen, dass es bei solchen Dokumenten eine Aufbewahrungsfrist gibt, die man einhalten muss!

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